Häufig gestellte Fragen
Warum ist es ratsam, die Polizei nach einem Unfall zu kontaktieren?
Es ist stets vorteilhaft, die Angaben des Unfallgegners zu überprüfen. Insbesondere bei Personenschäden empfiehlt es sich, die Polizei hinzuzuziehen, da in solchen Fällen bereits eine Körperverletzung vorliegen könnte, was als Straftat betrachtet wird.
Warum ist es entscheidend, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen?
Es ist wichtig, einen neutralen Gutachter zu beauftragen, da dieser unabhängig agiert und keine Interessenkonflikte hat. Ein neutraler Gutachter gewährleistet eine objektive Bewertung des Schadens und schützt die Interessen des Geschädigten, da er frei von Beeinflussungen durch Versicherungen oder andere Parteien ist.
Wann und warum benötige ich ein Schadengutachten?
Ein Gutachten wird ab einem Schadenwert von circa 700 € benötigt, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei einem Schaden unterhalb dieser Höhe können Sie entweder einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt verwenden oder sich für ein von uns erstelltes Kurzgutachten entscheiden.
Was sind die Kosten für ein Gutachten im Falle eines Haftpflichtschadens?
In der Regel übernimmt die gegnerische Versicherung die entstandenen Kosten.
Wie lange dauert es ein Gutachten zu erstellen?
Die Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel kann jedoch bei einem aufwändigeren Gutachten mit einer längeren Erstellungszeit gerechnet werden. Im Normalfall beträgt die Bearbeitungszeit 1-2 Werktage.
Was ist eine Nutzungsentfallentschädigung?
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Betrag, der, abhängig von Ihrer Fahrzeugklasse, während einer durchgeführten Reparatur beantragt werden kann, sofern Sie keinen Mietwagen genutzt haben. Weitere Informationen finden Sie unter dem Abschnitt "Leistungen" (Reparaturbestätigung).
Welche Stundensätze werden im Gutachten verwendet?
Es werden die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in Ihrer näheren Umgebung verwendet, wobei stets auf eine aktuelle Datenbank von Fachwerkstätten zurückgegriffen wird.
Welche Rechte stehen mir nach einem unverschuldeten Unfall zu?
Anspruch auf Rückerstattung sämtlicher Kosten: Dies umfasst die Wiederherstellung des Vorschadenzustands sowie die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen und Rechtsanwalts.
Wann ist es angemessen einen Anwalt einzuschalten?
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht einen Anwalt einzuschalten, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche fachgerecht geltend gemacht werden und Sie rechtlichen Beistand erhalten.
Kann die Versicherung die ermittelten Reparaturkosten ohne Weiteres kürzen?
Nein, in einem solchen Fall wird Ihnen Ihr Anwalt behilflich sein können.
Was ist eine fiktive/konkrete Abrechnung?
Man bezeichnet dies auch als Abrechnung auf Gutachtenbasis im Rahmen der fiktiven Abrechnung. Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls empfiehlt sich das Sachverständigengutachten eines unabhängigen Sachverständigen als Grundlage für die Abrechnung. Bei der fiktiven Abrechnung erfolgt die Schadensabrechnung nicht auf Grundlage einer konkreten Reparaturkostenrechnung, sondern entsprechend dem Sachverständigengutachten. Die Reparaturkosten werden in der Regel netto erstattet, wobei die Mehrwertsteuer nicht von der Versicherung erstattet wird.
Ist es möglich sich den Betrag auszahlen zu lassen?
Ja, das bezeichnet man als Fiktivabrechnung.
Was ist der Wiederbeschaffungsaufwand?
Der Wiederbeschaffungsaufwand umfasst die Kosten, die im Falle eines Totalschadens entstehen, um ein ähnliches und vergleichbares Ersatzfahrzeug zu beschaffen, unter Berücksichtigung eines eventuell anfallenden Restwerts. Als Formel ausgedrückt gilt: Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert – Restwert
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert in einem Gutachten bezeichnet den geschätzten Betrag, der benötigt wird, um ein ähnliches und vergleichbares Ersatzfahrzeug auf dem Markt zu erwerben. Dieser Wert wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Marke, Modell, Zustand und Ausstattung des Fahrzeugs ermittelt.
Was ist der Restwert?
Der Restwert in einem Gutachten bezeichnet den geschätzten Wert eines beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Dieser Betrag repräsentiert den möglichen Verkaufserlös des Fahrzeugs in seinem aktuellen Zustand nach einem Unfall.
Was ist eine Wertminderung?
Der Minderwert in einem Gutachten bezieht sich auf den geschätzten Wertverlust eines Fahrzeugs aufgrund von Schäden und Reparaturen, selbst wenn diese vollständig behoben wurden. Es spiegelt die Abwertung des Fahrzeugs auf dem Markt wider, die aufgrund seines vorherigen Unfallzustands entsteht.
Wer übernimmt die Abschleppkosten?
Die Abschleppkosten können in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist und es für Sie unzumutbar ist, es privat abzuschleppen.
Wer übernimmt die Mietwagenkosten?
Die Mietwagenkosten können in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, wenn Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben und dies im Rahmen eines Gutachtens dokumentiert ist.
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